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Sind Kunden unwichtig?

Ende Jänner 2016 wurde gegenüber Herrn K. seitens des Unternehmens "A1 Telekom Austria AG" eine Forderung in Höhe von ca. € 100,- geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten hat er den Vertrag bei dem Unternehmen fristgerecht im Oktober 2015 gekündigt. Daraufhin hat er sich zu einem anderen Vertrag telefonisch überreden lassen, wobei er seitens des Unternehmens nicht über eine vermeintliche Bindung informiert wurde. Seitdem bekommt Herr K. monatlich Rechnungen in unterschiedlicher Höhe. Irrtümlicherweise hat er diese auch bezahlt. Hilfesuchend wandte sich der Konsument an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine, dem Herrn K. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen hat dem Konsument geantwortet, dass der in Rechnung gestellte Betrag die Differenz der Grundentgelte zwischen den beiden Tarifen darstellt. Jedoch der Konsument war der Meinung, dass das Unternehmen auf seine Fragen und Anmerkungen überhaupt nicht eingegangen ist. Dem Konsumenten wurde weiterhin rückwirkend die Grundgebühr für einen Tarif den er gar nicht nutzen konnte verrechnet. Das Unternehmen hat zu den ergänzenden Angaben des Konsumenten bis Redaktionsschluss keine weitere Stellungnahme abgegeben.