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Wer trägt den Schaden?

Frau V. hat mit der A1 Telekom Austria AG einen Handyvertrag abgeschlossen und von dem Unternehmen ein Handy der Marke Sony vom Typ Experia Z3 gekauft, da sie unbedingt von der 4G Geschwindigkeit profitieren wollte. Als Frau V. das 4-G-Netz benutze, konnte sie weder angerufen werden noch SMS versenden. Sie wandte sich an einen A1 Shop und es wurde ihr seitens der Shopmitarbeiter mitgeteilt, dass dies ein bekanntes Problem wäre. Zusätzlich hat das Handy von Frau V. auch einen Wasserschaden erlitten, obwohl es als wasserdicht angepriesen worden ist. Seitens der A1 Telekom Austria AG ist der Konsumentin mitgeteilt worden, dass sie es der „Handyrettung“ anvertrauen sollte, da der Hersteller angeblich bereits in acht ähnlichen Fällen das Handy nicht getauscht hätte. Die „Handyrettung“ hat einen Totalschaden festgestellt, wonach sich Frau V. an Sony wandte. Es wurde ihr seitens Sony mitgeteilt, dass das Handy nicht umgetauscht würde, da ein Fremdunternehmen bereits das Handy geöffnet hat. Hilfesuchend wandte sich Frau V. an die Presseabteilung des Konsumentenschutz Verbandes. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich konnte eine Frau V. zufriedenstellende Lösung nicht erreicht werden. Das Unternehmen A1 Telekom Austria AG hat bis Redaktionsschluss auf keines der Schreiben der Presseabteilung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich reagiert, aber hat der Konsumentin direkt geantwortet, jedoch laut Angaben der Konsumentin war die Antwort des Unternehmens ihr nicht zufriedenstellend.