Leistungen nach dem Tode in Anspruch nehmen?
Herr F. hat zwei Verträge mit Sky Österreich GmbH abgeschlossen.
Der erste Vertrag ist von Herrn F. im Februar 2003 mit Sky Österreich GmbH, vormals Premiere Fernsehen GmbH, abgeschlossen worden. Den zweiten Vertrag hat Herr F.für seinen Stiefsohn abgeschlossen. Nach dem Tode des Stiefsohns wollte der Konsument einer der zwei Verträge Kündigen, da er keine Verwendung mehr für zwei Verträge hat.
Hilfesuchend habe sich Herr F. an die Presseabteilung des Konsumentenschutz Verbandes gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes konnte für Herrn F. keine positive Lösung erreicht werden. Das Unternehmen Sky Österreich GmbH hat bis Redaktionsschluss auf keines der Schreiben des Konsumentenschutz Verbandes reagiert, noch hat es sonst wie zur Angelegenheit Stellung bezogen.