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Weiteren Schaden bei Reparatur verursacht?

Anfang Januar 2015 hat Herr D. von dem Unternehmen Mars Handyshop ein Mobiltelefon der Marke Samsung Galaxy Alpha zum Preis von ca. € 350,- gekauft. Infolge eines Displayschadens hat der Konsument Anfang Oktober 2015 dem Unternehmen das Gerät zur Reparatur übergeben. Herr D. hat bei der Entfernung der Panzerschutzfolie Kratzer festgestellt, welche zum Displayaustausch geführt haben. Für die Reparatur hat er einen Betrag in Höhe von ca. € 80,- bezahlt. Bereits ca. 2-3 Tage nach der Reparatur ließ sich das Smartphone nicht mehr einschalten. Laut Angaben des Konsumenten hat er das Anliegen dem Unternehmen bekannt gegeben, das Unternehmen war jedoch der Meinung, dass das Mobiltelefon lediglich vorne geöffnet wurde und daher der Mangel nicht durch die Reparatur entstanden sein konnte. Da er mit dem Unternehmen auf keinen grünen Zweig kommen konnte, wandte sich der Konsument an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz der Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Herrn D. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen teilte mit, dass das Gerät grundsätzlich über eine zweijährige Herstellergarantie verfügte, jedoch ein Displayaustausch aufgrund eines Bruchs vom Hersteller nicht übernommen würde, weshalb das Unternehmen Mars Handyshop das Gerät auf Bitten des Konsumenten reparierte und dem Konsumenten einen Betrag in Höhe von nur € 80,- verrechnete. Nach der Reparatur habe das Gerät einwandfrei funktioniert, wovon sich auch der Konsument laut Angaben des Unternehmens überzeugen konnte. Als der Konsument das Gerät erneut zur Reparatur brachte, wurde ihm mitgeteilt, dass es wegen eines Wasserschadens nicht mehr funktionierte. Laut Angaben des Herrn D. war das Unternehmen nicht mehr bereit, das Gerät zu reparieren. Daraufhin hat Mars Handyshop dem Konsumenten angeboten, das Gerät zur Überprüfung bzw. Reparatur an eine Samsung Servicestelle zu schicken.