Minderjährige und digitale Güter
Mitte Oktober 2015 wurde der Frau M. seitens des Unternehmens Hutchison Drei Austria GmbH einen Betrag in Höhe von ca. € 500,- für "Partner Dienstleistungen" verrechnet. Laut Angaben der Konsumentin hat ihr minderjähriger Sohn, der mit dreizehn Jahren geschäftsunfähig ist, ohne Erlaubnis der Eltern diverse Spiele heruntergeladen bzw. digitale Güter gekauft. Daraufhin ging Frau M. an dem Partnerunternehmen RED ZAC Kreisel GmbH um allfällige Abos für Spiele zu kündigen und die Jugendschutzsperre zu aktivieren und wandte sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband.
Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich konnte eine für Frau M. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das Unternehmen Hutchison Drei Austria GmbH hat zwar bis Redaktionsschluss keine Stellung zu den Angaben der Konsumentin bezogen, jedoch hat es sich direkt bei Frau M. gemeldet und mitgeteilt, dass von dem Anschluss der Konsumentin Einkäufe im Google Play Store getätigt wurden. Daraufhin wurde der Konsumentin eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Sohns verlangt. Nach Übermittlung der geforderten Unterlagen wurde die Rechnung storniert.