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Nicht zu spät

Herr R. habe vor kurzer Zeit eine Rechnung seitens "UPC Austria Services GmbH" erhalten. Der Konsument habe diese Forderung nicht nachvollziehen können, da er seinen Vertrag mit diesem Unternehmen bereits im Juni gekündigt, jedoch keine Bestätigung diesbezüglich erhalten habe. Daher könne auch keine Verspätung der Rückgabe der Geräten nicht reklamiert werden. Mangels einer positiven Erledigung, wandte sich Herr R. an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde eine einvernehmliche Lösung gefunden. Das Unternehmen meinte dass die Kündigungsbestätigung an eine andere E-Mailadresse gesendet wurde, der geforderte Betrag wurde jedoch gutgeschrieben.