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€ 2.500,- nicht vertelefoniert

Herr T. hat im Sommer des Jahres 2008 seinen Vertrag mit dem Unternehmen Hutchison Drei Austria GmbH gekündigt. Im Herbst 2015 hat der Konsument festgestellt, dass ihm seither auch weiterhin die monatlichen Gebühren von seinem Konto abgebucht wurden und den ihm dadurch entstandenen Schaden mit ca. € 2.500,- beziffert. Herr T. hat sich an die Hutchison Drei Austria GmbH gewandt um die Angelegenheit zu klären und dabei die Auskunft erhalten, dass dem Unternehmen ein Fehler unterlaufen sei. Auf sein Ersuchen um Einzelgesprächsnachweise wurde ihm mitgeteilt, dass in den letzten 6 Monaten keine aktive Nutzung seiner Nummer stattgefunden hat. Für den davor liegenden Zeitraum können seitens des Unternehmens keine Angaben gemacht werden, da es verpflichtet ist, die Daten nach 6 Monaten zu löschen. Als "Entgegenkommen" bezeichnet, hat man ihm die Rückerstattung eines Betrages in Höhe von € 90,- abzüglich Bearbeitungsgebühr von € 6,- angeboten, weshalb sich Herr T. an den Konsumentenschutz Verband wandte. Trotz der Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes konnte leider keine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Seitens der Hutchison Drei Austria GmbH wurde Herrn T. mitgeteilt, dass sie bei sich kein Verschulden sehen. Zusätzlich ließ das Unternehmen mitteilen, dass es das Kündigungsschreiben vom Jahr 2008 nicht bekommen hat, obwohl der Konsument laut eigenen Angaben die Kündigung per Fax gesendet und noch immer die Sendebestätigung hat.