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Ohne Rücksprache andere Frontteile eingebaut

Frau N. habe der ''Rainer Kraftfahrzeughandels AG'' ihr Auto der Marke Mazda nach einem Unfall zur Reparatur übergeben. Laut Angaben der Konsumentin habe das Unternehmen, ohne mit ihr Rücksprache zu halten, andere Teile bzw. eine andere Stoßstange und einen anderen Grill eingebaut. Frau N. habe ihren Angaben nach das Fahrzeug lediglich deshalb entgegengenommen, da sie dieses dringend benötigt habe. Da Frau N. von dem Unternehmen nun kostenfrei die Bestellung und den Einbau der richtigen Frontteile sowie die Reparatur der nicht funktionierenden Parksensoren und des Lichtes im Innenraum habe fordern wollen, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Durch Einschalten des Konsumentenschutzes wurde die Angelegenheit zur Zufriedenheit der Konsumentin geklärt, wobei alle erforderlichen Arbeiten seitens der ''Rainer Kraftfahrzeughandels AG'' an dem Fahrzeug der Konsumentin durchgeführt wurden.