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Wer kommt für die Reparaturen auf?

Die Mutter von Herrn P. habe mit dem Unternehmen "KFZ Handel Edgar Pucher" einen Vertrag über den Kauf eines PKW der Marke Mazda 2 zum Preis von € 3.000,-- abgeschlossen. Laut Angaben des Konsumenten sei das Fahrzeug auf ihn zugelassen und er hätte bislang für Reparaturen einen Betrag in Höhe von € 1.750,- geleistet, wobei noch weitere Reparaturen zum Preis von ca. € 1.500,- ausständig seien. Da Herr P. bereits mehr als die Hälfte des Kaufpreises für Reparaturen gezahlt habe, habe er beziehungsweise seine Mutter vom Vertrag zurücktreten wollen, es sei denn, das Unternehmen wäre bereit gewesen 50 % der Reparaturkosten zu übernehmen und für die Zukunft volle Gewähr für das Fahrzeug zu leisten. Da der Konsument mit dem Unternehmen keine Lösung habe finden können, wandte er sich an den Konsumentenschutz. Trotz Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Herrn P. gefunden werden. Das Unternehmen teilte lediglich mit, dass es sich um jeden Kunden kümmere, jedoch keinerlei schriftliche Reklamation erhalten und keine Kenntnis vom Problem des Herrn P. habe. Seit dem Sommer 2014 habe es von diesem auch nichts mehr gehört. Weitere Schreiben an das Unternehmen blieben unbeantwortet, wie auch der Lösungsvorschlag des Herrn P.