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Schöne Ferien!

Im Hochsommer des Jahres 2014, zur schönsten Urlaubszeit, habe Frau S. mit "Profi Reifen- und Autoservice Gesellschaft m.b.H." einen Vertrag über den Kauf von sieben Neureifen der Größe 6.00-16 TT 8PR für ihren Bus Mercedes-Benz L 406 D zum Gesamtpreis von beinahe € 900,- abgeschlossen. Nach ca 9.000 gefahrenen Kilometern habe die Konsumentin bemerkt, dass die Reifen völlig abgefahren seien und sei daher damit zum o.g. Unternehmen gekommen, um diese im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zu reklamieren. Im Zuge der Reklamation sei festgestellt worden, dass man die falsche Reifengröße verkauft, gewuchtet und montiert habe. Auch besitze Frau S. eine Bestätigung von Mercedes-Benz, welche ihr die richtige Reifengröße bescheinigt, da offenbar die Reifengröße vom Typenschild nicht mehr produziert werde. Da "Profi Reifen- und Autoservice Gesellschaft m.b.H." sich anfangs nicht der Angelegenheit gewidmet habe, wandte sich Frau S. an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes hat sich "Profi Reifen- und Autoservice Gesellschaft m.b.H." mit verschiedenen Reifenherstellern über die Äquivalenz der Reifengrößen informiert und der Konsumentin letztendlich auf Kulanzbasis den bezahlten Gesamtbetrag zurücküberwiesen.