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Gewährleistung kann nicht ausgeschlossen werden?

Herr M. habe im März 2015 ein Auto (VW Passat Variant) von dem Unternehmen "DG Cars Gorica Drocic" gekauft. Leider habe der Konsument kurze Zeit nach dem Kauf festgestellt, dass die Kupplung ein sehr lautes Geräusch mache. Da sich das Unternehmen trotz der fristgerechten Reklamation geweigert habe, den Mangel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zu reparieren, wandte sich Herr M. an den Konsumentenschutz. Trotz Einschaltens des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung erreicht werden. Das Unternehmen war nicht bereit, in dieser Angelegenheit Stellung zu beziehen bzw. dem Konsumentenschutz oder dem Konsumenten zu antworten, geschweige denn diesem entgegenzukommen.