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Wir waren es nicht

Frau S. habe Mitte letzten Jahres den Turbolader ihres Autos bei dem Unternehmen "Autohaus Wirnsberger" reparieren lassen. Da ca. fünf Wochen später das Fahrzeug einen Totalschaden auf der Autobahn aufgewiesen habe, ging die Konsumentin davon aus, dass ein Fehler bei diesem Unternehmen passiert sei. Auch ein Sachverständiger habe festgestellt, dass der Mangel durch nicht ausreichendes Motoröl im Pleuellager entstanden sei, was natürlich seitens "Autohaus Wirnsberger" überprüft hätte werden müssen. Da es jedoch nach der Reklamation nicht zu einer positiven Lösung kam, wandte sich Frau S. an den Konsumentenschutz. Trotz Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Das Unternehmen betonte, dass kein Fehler bei der Reparatur passiert ist, sodass die Konsumentin weiter entscheiden musste, ob sie gerichtlich vorgeht oder nicht.