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Zusage für Gratis-Vollservice, nun doch kostenpflichtig

Herr Z. habe im Jahr 2012 von dem Unternehmen Forstinger Österreich GmbH ein Kraftrad Cracker Ride zum Preis von € 700,- gekauft, wobei dieses aufgrund verschiedener Mängel mehrmals im Rahmen der Gewährleistung von dem Unternehmen repariert worden wäre. Laut Angaben des Konsumenten sei ein Gratis-Vollservice im Rahmen der Gewährleistung eingetragen worden, wobei die Unannehmlichkeiten mit den Fehlfunktionen auszugleichen gewesen wären. Da sich das Unternehmen weigerte, den kostenlosen Gratis-Vollservice durchzuführen und dem Konsumenten lediglich einen Kostenvoranschlag in Höhe von € 576,- , welcher den aktuellen Zeitwert des Fahrzeuges übersteigen würde, ausgestellt habe, wandte sich Herr Z. an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Trotz Intervention des Konsumentenschutzes konnte leider keine außergerichtliche Lösung für Herrn Z. gefunden werden. Forstinger Österreich GmbH hat zwar zur Angelegenheit Stellung bezogen, war jedoch nicht bereit den laut Angaben des Konsumenten zugesagten kostenlosen Gratis-Vollservice durchzuführen mit der Begründung, dass kein Gewährleistungsanspruch mehr besteht, dass keine Bestätigung für einen weiteren Gratis-Vollservice vorliegt und zudem der Service die im Kostenvoranschlag angeführten Arbeiten nicht abdeckt.