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Mängel am Fahrzeug

Herr O. habe vom Unternehmen "KFZ-Handel Auto-Simic" ein Auto der Marke Mazda zum Preis von € 6.500,- gekauft. Das Unternehmen habe Herrn O. einen Finanzierungsvertrag mit einer Bank vermittelt und eine 12- monatige Gewährleistung zugesagt. Herr O. habe mehrere Mängel an seinem Fahrzeug festgestellt und dieses bereits vier Mal dem Unternehmen zur Reparatur gebracht. Laut Angaben des Herrn O. seien jedoch keine Reparaturen durchgeführt, sondern lediglich die Software zurückgesetzt worden und der Abgastemperatursensor sei, entgegen der Behauptung des Unternehmens, nicht ausgetauscht worden. Anschließend sei das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit und das Unternehmen nicht bereit gewesen, die Mängel zu beheben. Aus diesen Gründen wandte sich Herr O. an den Konsumentenschutz und ersuchte das Unternehmen, die Wandlung des Kaufvertrages als auch die des Kreditvertrages anzuerkennen. Trotz Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung für Herrn O. gefunden werden. KFZ-Handel Auto-Simic war bedauerlicherweise nicht bereit zur Angelegenheit Stellung zu beziehen, geschweige denn die Wandlung des Kaufvertrages anzuerkennen und die Bank zu kontaktieren.