Der Konsument wandte sich aufgrund einer vermeintlich unberechtigten Schadensforderung der Megadrive Autovermietung GmbH (Buchbinder Carsharing) in Höhe von 697 Euro (650 Euro Selbstbehalt zuzüglich 47 Euro Bearbeitungsgebühr) wegen eines angeblichen Kratzers an der Beifahrertür an den Konsumentenschutz Verband Österreich, da er das Fahrzeug am 24. April 2026 für wenige Stunden ohne Zwischenfall genutzt und die späte Schadensmeldung vom 28. Mai 2026 bestritten hatte.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und sein Presseabteilung legten die Sichtweise des Konsumenten Schadenvorwurf und der darauf hin erfolgten Rechnung dem Unternehmen ausführlich dar: in ihrer Stellungnahme vom 8. Juli 2026 wies die Autovermietung darauf hin, dass bisher keine Verrechnung stattgefunden habe und der Konsument bei der Rückgabe die geforderten Fotos nicht vollständig übermittelt habe, erklärte sich jedoch im Sinne einer einvernehmlichen Erledigung bereit, aus Kulanzgründen auf die Gesamtforderung von 697 Euro zu verzichten und den Fall damit endgültig abzuschließen.