Der Konsument mietete beim Unternehmen 123-Transporter 123 Shared Mobility GmbH einen Transportwagen an. Dabei hatte er vor Antritt eine Kaution von € 500,- zu hinterlegen, wofür er auch eine Quittung (zur Kautionshinterlegung) erhielt. Nach Rückgabe des Wagens forderte der Konsument die 123-Transporter 123 Shared Mobility GmbH auf, die Kaution rückzuüberweisen. Da dies nicht zeitgerecht erfolgte, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legtendem Unternehmen das Anliegen des Konsumenten ausführlich dar. Kurz darauf erhielt der Kosumentenschutz Verband Österreich die Rückmeldung seitens des Konsumenten, dass die Kaution rücküberwiesen wurde.