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Probleme Abrechnung von Kasko Schäden

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Der Konsument hatte für seinen Pkw, einen VW Passat Baujahr 2002, eine Kasko-Versicherung bei der VHV Versicherungsr-AG abgeschlossen. In der Folge meldete der Konsument einen Sprung in der Windschutzscheibe, doch noch bevor er von einer Kostenübernahme für die Reparatur von der Versicherung erfuhr (nach circa vier Wochen), hatte er noch einen weiteren Schaden – der Scheinwerfer war beim Reversieren eingedrückt worden. Die Schäden wurden deshalb unabhängig voneinander bei der Versicherung gemeldet und lagen circa vier Wochen auseinander. Aus diesem Grund behauptet die Versicherung darauf, dass die Reparaturkosten zur teilen wären und begründet  damit eine Totalschaden, so dass nur sehr wenig ersetzt würde. Die Begründung dafür war, dass beide Schäden zugleich begutachtet und zugleich von der Werkstatt abgerechnet wurden. Nach den Angaben des KN steht In den Versicherungsbedingungen  jedoch klar, dass ein Schaden eigenes durch "ein"  Datum gekennzeichnet ist und für Totalschäden wird Bezug auf ein Schaffner eigenes genommen. Da der Konsumenten mit der Qualifikation der Versicherung der beiden Unfälle als ein Totalschaden nicht einverstanden war, wandte dieser sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. 

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung nahmen umgehend mit der VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft Kontakt auf und legten das Anliegen des Konsumenten ausführlich dar. Kurz darauf erhielt der Konsument die Nachricht, dass die VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft der Sichtweise des Konsumenten gefolgt ist und beide Schäden in voller Höhe beglichen hatte..