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Rechnung trotz unterbliebener Motorradreparatur

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Am 15.11.2021 brachte Herr Dr. S. seine Maschine YAMAHA FZ1 für eine Reparatur zur Firma hebart.at Michlmayer, da die Maschine beim Start bzw. bei geringer Geschwindigkeit "ruckelte/stotterte". Bereits am nächsten Tag sollte er die Maschine wieder abholen, dabei wurden Reparaturkosten von rund € 230,- veranschlagt, wobei sich schon auf der Rückfahrt herausstellte, dass die Maschine offensichtlich gar nicht repariert worden war und die ursprünglichen Probleme weiterhin bestanden. Herr Dr. S. reklamierte deshalb am nächsten Tag  bei der Firma hebart.at Michlmayer und übergab die Maschine erneut zur Reparatur. Danach vergingen etliche Wochen mit zahlreichen Telefonaten, in denen der Konsument immer wieder aufs Neue vertröstet werde. Am 24.3.2022 wurde Herrn Dr. S. von der Firma hebart.at Michlmayer mitgeteilt, dass der Schaden letztlich noch nicht behoben werden konnte und nun ein weiterer YAMAHA Experte hinzugezogen werde. Kurz darauf erhielt der Konsument eine Email samt Rechnung über rd. € 1.400,- für die letztlich nicht durchgeführte Reparatur. Um die unreparierte Maschine überhaupt zurückzubekommen, musste der Konsument also eine Rechnung über rund € 230,- sowie die von ihm neu verhandelte Rechnung über rund € 550,- zahlen. 
Da der Herr Dr. S. nicht aktzeptieren wollte, dass die Firma hebart.at Michlmayer zwei Rechnungen für eine nicht erfolgte Reparatur geltend gemacht hatte, wandte dieser sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich mit der Forderung,  dass die Firma hebart.at Michlmayer diese Zahlungen wegen unterbliebener Leistung unverzüglich zurückerstatte.

Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte kein für Herrn Dr. S. zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden. Mit der Begründung, dass auch für Fehlerdiagnose und sonstige Fehlerbehebungsversuche (etwa Reinigung des Luftfilters udgl.) Arbeitszeit und damit Kosten angefallen waren - selbst bei letztlich unterbliebener Reparatur - verweigerte die Firma hebart.at Michlmayer die von Herrn Dr. S. geforderte Kostenrückerstattung.