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Angeblicher Schaden bei Mietwagen

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Herr M. mietete ein Auto bei der Sixt GmbH für einen Tag. Das KFZ wurde am Folgetag retourniert, wobei ein Mitarbeiter der Sixt GmbH das KFZ bei der Rücknahme genau inspizierte und den einwandfreien Zustand mündlich attestierte. Eine schriftliche Rückgabebestätigung erfolgte trotz Nachfrage von Herrn M. nicht. Da sich in der danach übermittelten Endabrechnung falsche Daten (insb. Rückgabedatum) fanden, wandte sich Herr M. erneut an die Sixt GmbH, die diese Fehler eingestand und korrigierte. Einige Tage später jedoch erhielt der Konsument eine Zahlungsaufforderung von € 900,- für einen angeblich von ihm verursachten Schaden am KFZ. Da sich Herr M. keinerlei Verschulden bewusst ist und die Sixt GmbH auf der Schadenersatz-Forderung beharrt, wandte sich der Konsument an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Mehrfache Versuche des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung mit der Sixt GmbH in Kontakt zu treten, blieben leider ohne Erfolg. Ungeachtet der Einsprüche des Konsumenten übermittelte die Sixt GmbH weiterhin Mahnungen betreffend den angeblichen KFZ-Schaden. Bis Redaktionsschluss konnte keine den Herrn M. zufriedenstellende Erledigung verzeichnet werden, es erfolgte keinerlei Stellungnahme seitens der Sixt GmbH.