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Abweichende Verrechnung zu telefonischem Reifenangebot

Ende Juli 2020 wollte Herr P. seiner Schwester neue Reifen kaufen und kam über die Internetseite eines namhaften Reifenherstellers zum Vertriebspartner, der Rainer Kraftfahrzeughandels AG. Auf seine telefonische Anfrage erhielt er eine Preisauskunft und vereinbarte auch sofort einen Termin für den Reifenwechsel. Beim darauf folgenden Termin wich der Preis für vier Stück Reifen geringfügig und der Preis für das Umstecken doch deutlich von der telefonischen Auskunft ab. Herr P. versuchte das Thema noch vor Ort zu klären jedoch fand er kein Gehör. Er wandte sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich und bat um Vermittlung. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine den Herrn P. vollkommen zufriedenstellende Lösung gefunden werden. In einer Stellungnahme teilte die Rainer Kraftfahrzeughandels GmbH mit, dass der verrechnete Preis korrekt sei zumal die Kundin den "Sonderwunsch" äußerte, die 2 noch guten Reifen von der Hinterachse auf die Vorderachse montiert zu bekommen. Ohne Sicht- und Funktionsprüfung sei dies allerdings aus haftungstechnischen Gründen nicht möglich.