• 01/34 456
  • Wien, Österreich
  • 19℃ Ein paar Wolken

Leihwagenfirma verrechnete Schaden

Frau E. hatte sich bei der Leihwagenfirma Sixt GmbH einen Wagen gemietet. Bei der Rückgabe kontrollierte sie den Zustand des Fahrzeuges nicht. Die Leihwagenfirma verrechnete ihr einen Schaden in der Höhe von rund € 600. Frau E. war mit der Vorgangsweise der Firma nicht einverstanden und bat den Konsumentenschutz Verband Österreich um Vermittlung. In der Stellungnahme teilte die Firma Sixt GmbH mit, dass es sich bei der Beschädigung um keinen Altschaden handle, vielmehr sei dieser nach der Rückgabe festgestellt und protokolliert worden. Es sei daher davon auszugehen, dass der Schaden während des Mietzeitraumes entstanden sei. Frau E. konterte und teilte mit, dass besagter Schaden offensichtlich dann bereits bei Übernahme vorhanden gewesen sei und aus "menschlichen" Gründen nicht dokumentiert worden sei. Sie selbst sei jedenfalls nicht die Verursacherin und der Schaden sei auch nicht während ihres Leihzeitraumes aufgetreten. Die Firma Sixt GmbH bot in einer weiteren Stellungnahme ein Entgegenkommen in der Höhe von 50 Prozent an. Frau E. ist auf dieses Angebot nicht eingegangen. In einer abschließenden Stellungnahme teilte die Firma Sixt GmbH mit, dass mangels Rückmeldung von Frau E. die Angelegenheit einem Inkassobüro übergeben wurde.