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Steuergerätbeschädigung durch Batterietausch

Mitte April 2020 wollte Herr A. sein KFZ in Betrieb nehmen. Wegen einer leeren Batterie gelang das nicht und er verständigte den ÖAMTC. Dieser kam, gab Starthilfe und das Fahrzeug konnte an diesem Tag bewegt werden. Am nächsten Tag konnte das Fahrzeug erneut nicht gestartet werden und Herr A. ließt sich die Batterie vom ÖAMTC gegen eine neue auswechseln. Nach dem Tausch der Batterie ließ sich Fahrzeug jedoch nicht mehr starten und in der Folge wurde ein Steuergerätefehler ausgelöst durch eine angebliche Verpolung der Batterie diagnostiziert. Die Werkstatt erstellte für die Reparatur einen Kostenvoranschlag in der Höhe von rund € 2.530,-. Herr D. wollte die Reparatur bezahlt haben und kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine den Herrn A. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Außer automatisierten Antworten war keine Stellungnahme des ÖAMTC Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touringclub zu bekommen. Die Versicherung des ÖAMTC teilte mit, dass sie keinen kausalen Zusammenhang mit dem Batterietausch erkennen könne. Viel mehr sehe der Sachverständige einen zufällig auftretenden Verschleißschaden der in die zeitliche Nähe zu den Leistungen des ÖAMTC gefallen sei. Man werde daher keine Leistung erbringen.