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Verwirrungen um doppelten Vignettenkauf

Im Dezember 2019 kaufte Herr S. eine digitale Autobahnvignette über die Firma "Mautpilot". Da er dort das Symbol der Asfinag Maut Service GmbH erkennen konnte, dachte er, richtig zu sein. Da ihm nach dem Kauf Zweifel aufkamen, versuchte er die Gültigkeit seiner Vignette zu hinterfragen. Das gelangt ihm nicht rechtzeitig und Herr S. kaufte daher, im Zweifel, eine weitere digitale Vignette in einer Trafik in Pressbaum. Bei der Asfinag erhielt er schlussendlich die Information, dass er zwei Vignetten auf das selbe Fahrzeug registriert hatte. Herr S. hinterfragte, wie dies in Zeiten von Digitalisierung und eindeutigem Kennzeichen möglich sein kann. Als Lösung wünschte sich Herr S., dass die doppelte Vignette auf das Fahrzeug seiner Schwiegertochter übertragen werde. Herr S. kam zum Konsumenten Schutz Verband Österreich. Dank Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine den Herrn S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Asfinag teilte in einer Stellungnahme mit, dass man die Umstände von Herrn S. bedauere. Die Firma "Mautpilot" sei ein nicht autorisierter Onlinevertrieb, der Vignetten zu überhöhten Preisen im In- und Ausland anbiete. Die Asfinag Maut Service GmbH gehe derzeit rechtlich gegen diesen Anbieter vor. Bezüglich Umschreibung bot die Asfinag dem Konsumenten keine Lösung, zumal die rechtlichen Möglichkeiten dies nicht vorsehen würden. Herrn S. dürfte spätestens mit dem zweiten Erwerb eine bewusste Doppelregistrierung in Kauf genommen haben. Herr S. ließ nicht locker und wandte ein, dass ein Doppelkauf demnach ja gar nicht möglich sein dürfte. Die Asfinag reagierte und bot dem Konsumenten an, den Kaufpreis der in der Trafik gekauften Vignette zurück zu überweisen. Auf den Kaufpreis der im Internet gekauften Vignette (nicht autorisierter Händler) habe man allerdings keinen Einfluss. Herr S. übermittelte seine Bankverbindung und erhielt den Kaufpreis der zu viel gekauften zweiten Vignette retourniert.