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Gebrauchtwagen: Kauf mit Tücken

Frau S. beschloss eines Tages ihr Fahrzeug mit Blechschaden gegen ein anderes Fahrzeug mit Aufzahlung einzutauschen. Als Händler hatte sie das Autohaus Özmen in 2320 Schwechat, Himbergerstraße 42 auserkoren. Im Internet hatte sie ein Inserat für ein baugleiches Fahrzeug in besserem Zustand als ihres gefunden. Sie bot dem Händler ihr Fahrzeug an und dieser hat ihr dafür statt der erhofften € 2.000,- nur € 1.200 angeboten. Frau S. war dennoch einverstanden und der Händler lieferte das Fahrzeug, dass sich laut diesem in ordentlichem Zustand befand, zu ihr nach Hause. Er kam mit blauen Kennzeichen und überließ Frau S. das Fahrzeug ohne Anmeldung mit der Begründung, dass er gerade keine Zeit habe. Die Konsumentin schaffte es, sich Hilfe für die Anmeldung zu organisieren und dann kam der Schock. Das Fahrzeug verfügte über keine gültige §57a-Plakette (Pickerl). Daraufhin wurde das Fahrzeug zum ÖAMTC gebracht, der zahlreiche schwere Mängel feststellte. Frau S. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich. Das Autohaus Özmen teilte in einer Stellungnahme mit, dass die Konsumentin auf den Zustand des Fahrzeuges aufmerksam gemacht wurde und dies auch am Kaufvertrag vermerkt worden sei. Die Konsumentin erwiderte, dass die Angelegenheit für sie noch nicht vorbei sei. Der Händler reagierte erneut und verwies auf den Kaufvertrag. Die Konsumentin übermittelte daraufhin Screenshots des inserierten Fahrzeuges. Auf diesen war ein optisch einwandfreier Zustand sowie die Angabe einer Gewährleistung ersichtlich. Die Konsumentin hätte sonst keinen Eintausch angestrebt, zumal sie sich ja eine Verbesserung wünschte. Die Reparaturen für die Instandsetzung des Fahrzeuges betrugen rund € 1.000,-. Auf diesen Kosten blieb die Konsumentin bislang sitzen. Bis Redaktionsschluss konnte keine weitere Reaktion des Autohauses Özmen erhalten werden.