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Kulanzlösung bei Autobahnmaut

Frau N. hat einen schwer behinderten Sohn und das KFZ ist auf diesen zugelassen. Von Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen erhält der Sohn eine kostenlose Autobahnvignette. Diese kommt in Form eines Gutscheines und muss mittels Internet digital auf das Kennzeichen freigeschaltet werden. Leider kam es bei diesem Vorgang zu einem Fehler und der Buchungsvorgang wurde nicht korrekt abgeschlossen. Ende Mai 2019 erhielt Herr N. daher eine Strafe für die Ersatzmaut, die Frau N. auch bezahlte. Mitte Juli erfolgte dann die korrekte Freischaltung mittels telefonischer Hilfe durch die Asfinag Maut Service GmbH. Im September 2019 erhielt Frau N. nunmehr 2 weitere Ersatzmautvorschreibungen für den Zeitraum vor der Freischaltung. Frau N. wandte sich mit der Bitte um Unterstützung an den Konsumentenschutz Verband Österreich. In ihrer Stellungnahme teilte die Asfinag Maut Service GmbH freundlich mit, dass die beiden weiteren bereits bezahlten Ersatzmauten nun im Wege der Kulanz zurücküberwiesen werden. Man bedanke sich darüber hinaus für die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Angelegenheit konnte zur Zufriedenheit von Frau. N. erledigt werden