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Motorschaden bei 40.000 Kilometern

Anfang Mai 2018 kaufte sich Frau T. ein Fahrzeug der Marke Kia bei der Firma Aigner-Hauke Gesellschaft m.b.H. in Berndorf. Zu diesem Zeitpunkt hatte das KFZ einen Kilometerstand (lt. Tacho) von 22.600. Das vom Hersteller vorgeschriebene Motorservice ließ die Konsumentin in einer Fachwerkstätte in Ungarn durchführen. Bereits im Dezember des Kaufjahres (2018) erlitt das Fahrzeug einen Motorschaden bei nicht ganz 40.000 Kilometern. Da sie mit dem Unternehmen auf keinen grünen Zweig kommen konnte, wandte sich Frau T. an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine die Frau T. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Firma Aigner-Hauke Gesellschaft m.b.H. aus Berndorf ließ gleich über einen Anwalt antworten. Angeblich habe die Konsumentin bei einem Kia-Partner in Ungarn ein Ölservice durchführen lassen bzw. sei dieses dort gar nicht durchgeführt worden oder habe die Werkstätte ein falsches Motoröl verwendet. Zur Klärung eines allfälligen Garantieanspruchs bzw. der Schadensursache sei das Fahrzeug wieder zu Firma Aigner-Hauke Gesellschaft m.b.H.zu stellen. Frau T. entgegnete, dass die ungarische Werkstätte auch Beweise vorliegen habe, dass der Motor zuvor bereits instand gesetzt worden sei und sie verstehe daher nicht, warum die 7-jährige bzw. 150.000 Kilometer-Garantie hier nicht greifen solle. Der Anwalt teilte abschließend mit, dass der Konsumentin der Weg zu Gericht offen stehe.