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Scheinwerferglas mit Rissen

Anfang Juni 2018 kaufte Herr S. ein Motorrad der Marke Suzuki bei der Fa. Actionbike Schopf e. U. in 1220 Wien. Anfang Oktober 2018 fand Herr S. in sozialen Medien Berichte über Risse im Scheinwerferglas. Bei Kontrolle am eigenen Motorrad konnte Herr S. ebenfalls Risse an seinem Scheinwerfer feststellen und kontaktierte die Firma Actionbike. Die Werkstatt teilte mit, dass der Schaden durch unsachgemäße Pflege entstanden sei. Herr S. merkte an, dass es sich bei seinem Motorrad um ein garagengepflegtes Schönwetter Freizeitgerät handle. Für den Tausch des Scheinwerfers verlangte die Suzuki-Vertretung € 160,- statt € 350,-. Mitte Juni stellte Herr S. den gleichen Riss wieder fest und konfrontierte erneut eine Suzuki-Vertretung. Laut Mitteilung handle es sich wieder um falsche Pflege und daher könne Herr S. nicht mit Ersatz rechnen. Herr S wandte sich damit Hilfe suchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. In Ihrer Stellungnahme von Mitte September 2019 teilte die Suzuki Austria Automobil Handels Gesellschaft m. b. H. mit, dass man den Ärger bezüglich der Risse am Scheinwerfer sehr gut nachvollziehen könne. Da Kundenzufriedenheit an oberster Stelle stünde, biete man Herrn S. an, die Scheinwerfer an das Herstellerwerk zu senden, um hier einen sachlichen und objektiven Sachverhalt zur Ursache der Reklamation zu erhalten. Man halte fest, dass sich bei dem Motorrad von Herrn S. um eine bestens gewartete und gepflegte Maschine handelt. Ende September 2019 teilte Herr S. freudig mit, dass der Scheinwerfer nunmehr zu seiner Zufriedenheit auf Garantie erneuert wurde.