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Missverständnis über Sommerreifen geklärt

Herr. S. hat sich entschlossen, seinen alten gebrauchten BMW an die Firma BMW Heiligenstadt Wien zu verkaufen und gleich dort ein neues Auto zu erwerben. Die daraus resultierende Differenz sollte er auf Raten begleichen. Laut Mitteilung von Herrn S. wurde ihm eine Mahnung für eine unbezahlte Rechnung zugeschickt, er habe diese jedoch nicht erhalten. Herr S. habe mit einem Kundenbetreuer des Unternehmens BMW Wien Heiligenstadt Kontakt aufgenommen und ihm die erhaltene Mahnung für einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 400,00 Euro zur Kenntnis gebracht, jedoch aber ohne eine Rückmeldung seitens des Unternehmens. In der Zwischenzeit habe Herr S. auf eine zweite Mahnung gestoßen, diese habe er dem Kundenbetreuer des Unternehmens BMW Wien Heiligenstadt weitergeleitet. Darauf habe er eine Antwort bekommen, der Kundenbetreuer habe mit dem Chef darüber reden müssen. Zwei Wochen später habe ein rechtsfreundlicher Vertreter des Unternehmens Herrn S. über die Begleichung des geschuldeten Betrags schriftlich benachrichtigt. Herr S. wandte sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich in dieser Angelegenheit, da er mit der Zahlung des angeforderten Betrags nicht einverstanden sei. Der abgeschlossene Kaufvertrag siehe keine extra Kosten vor, sondern nur eine Begleichung der Differenz zwischen dem alten und neuen Vertragsgegenstand. Ein rechtsfreundlicher Vertreter des Unternehmens BMW Austria GmbH, Zweigniederlassung Wien, hat sich in dieser Angelegenheit sehr freundlich und hilfsbereit gezeigt und gleich auch eine Stellung genommen. Laut Erklärung des Unternehmens sei eine Sprachbarriere zwischen dem Kunden und dem Dienstleister gegeben, was zu einem Missverständnis führte. Die ganze Abwicklung mit Herrn S. erfolgte auf Englisch. Der rechtlicher Vertreter des Unternehmens berichtet, dass Fahrzeuge in der Regel mit Sommerreifen angekauft, bzw. verkauft werden und dass, auf dem von Herrn S. verkaufte Auto noch keine Winterreifen montiert waren. Der Kundenbetreuer des Unternehmens BMW Wien Heiligenstadt sei davon ausgegangen, dass Herr S. mitbekommen habe, die Sommerreifen nachzuliefern. Die positive daraus resultierende Schlussfolgerung ist, dass die Forderung gegen Herrn S. durch das Unternehmen BMW Wien Heiligenstadt nicht weiter betreibt wird. Die unangenehme Situation bedauere das Unternehmen sehr, da diese an Kunden und kundenorientierte Lösungen interessiert ist. Der Konsumentenschutz Verband Österreich ist darüber hoch erfreut, Herrn S. über dieses positive Ergebnis zu informieren.