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Gebrauchtwagen mit Problemen

Herr D. hat im Februar 2018 einen Gebrauchtwagen von der Firma Edgar Pucher Autohandel gekauft. Laut Angaben des Konsumenten sei bereits einen Tag nach dem Kauf eine Störung beim Tachometer aufgetreten, welche aber gleich vom Autohändler behoben wurde. Der Konsument teilt uns weiter mit, dass er Anfang Juni 2018 mit dem Auto in die Türkei fahren wollte und nach einer Strecke von nur ca. 300 Kilometern er das Auto nicht mehr starten konnte und es abschleppen lassen musste. Herr D., seine Frau, als auch sein Schwager haben es mehrmals versucht, den Autohändler telefonisch zu erreichen, bis sich dieser letztlich zurückgemeldet hat. Dabei hat er dem Konsumenten mitgeteilt, dass er die Mängel finden konnte, eine Behebung jedoch nur gegen Übernahme der Materialkosten in voraussichtlicher Höhe von ca. € 400,- bis ca. € 900,- erfolgen könne. Herr D. hat diesen Vorschlag abgelehnt und angegeben, dass ihm aufgrund des nicht fahrtüchtigen Autos zusätzliche Kosten für Fahrscheine sowie frustrierte Ausgaben für die Autoversicherung entstanden sind. Der Konsument wollte, den sich beim Händler befindlichen Wagen nicht mehr haben und verlangte die Rückerstattung des Kaufpreises sowie seiner zusätzlichen Kosten. Da er mit dem Unternehmen nicht mehr weiter wusste, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn D. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Auch nach mehrmaligen Kontaktaufnahmen mit dem Unternehmen Edgar Pucher Autohandel ist bei uns bis Redaktionsschluss keine Antwort eingelangt.