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Mängel beim Wunschwagen

Kurz vor dem Sommer 2017 hat Frau M. bei der Peugeot Autohaus GmbH aus dem 22. Wiener Gemeindebezirk einen Peugeot 208 Vienna Edition bestellt, welchen sie als ein Geburtstagsgeschenk plante. Der Bestellung ist ein ausführliches Verkaufsgespräch mit dem Verkäufer vorangegangen, wobei auch die besonderen Ausstattungsmerkmale wie zB. die Mittelarmlehne, Einparkhilfe und Nebelscheinwerfer im Kaufantrag ausdrücklich angegeben wurden. Bezüglich Sitzheizung und Navigationssystem habe der Verkäufer zugesichert, dass diese bei der Vienna Edition bereits dabei seien und deswegen nicht gesondert angeführt werden. Nach der Übernahme des Wagens musste Frau M. jedoch mit Entsetzen feststellen, dass weder Sitzheizung, noch Navigationssystem vorhanden waren. Auf ihre diesbezügliche Reklamation hat das Unternehmen der Frau M. mitgeteilt, dass sie für die fehlende Sitzheizung einen Betrag in Höhe von € 300,- als Entschädigung gutgeschrieben erhält. Bezüglich des fehlenden Navigationssystems hat die Konsumentin erfahren müssen, dass dieses entgegen den Angaben des Verkäufers, doch nicht bei der Vienna Edition inkludiert sei. Als wäre dies nicht genug, so sind am Wagen binnen kurzer Zeit Mängel (Geräusche beim Schalten) aufgetreten. Das Unternehmen, hat zwar eine Mängelbehebung versucht, jedoch ließ sich dennoch nach ca. 2 Monaten kein Gang mehr einlegen und der Wagen musste von einem Notdienst abgeschleppt werden. Frau M. hat sich daher entschieden, den Wagen zurückzugeben, worauf man ihr gegen eine Aufzahlung von ca. € 3.000,- das gleiche Modell mit der von Anfang an gewünschten Sonderausstattung angeboten hat. Frau M. war mit diesem Angebot jedoch überhaupt nicht zufrieden und konnte nicht einsehen, wieso sie nun eine Aufzahlung leisten sollte, um eigentlich nur das zu erhalten, was sie ursprünglich bestellt hat und zwar ein mangelfreies Auto mit der gewünschten Sonderausstattung, weshalb sich Frau M. damit an den Konsumentenschutz Verband Österreich wandte. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich sowie seiner Presseabteilung konnte keine die Frau M. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Auch nach mehrmaligen Anfragen war das Unternehmen Peugeot Autohaus GmbH aus dem 22. Wiener Gemeindebezirk für eine Stellungnahme bis Redaktionsschluss nicht erreichbar.