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Keine Äußerung des Unternehmens

Mitte April 2017 hat Frau M. von der Firma Sixt GmbH ein Auto gemietet, um diverse Gegenstände in ihr Landhaus in Ungarn zu transportieren. Laut Angaben der Konsumentin hat sich kurz nachdem sie das Auto gemietet hat das Warnsignal „Öl“ eingeschaltet, weshalb sie das Auto wieder zurück abgeben musste. Beim Einparken vor der Filiale des Unternehmens hat Frau M. unabsichtlich ein dort geparktes Auto seitlich hinten beschädigt. Nachdem diesbezüglich alle entsprechenden Formalitäten erledigt wurden, bekam die Konsumentin ein technisch passendes Ersatzfahrzeug. Folglich erhielt Frau M. von der Firma Sixt GmbH eine Rechnung in Höhe von ca. € 415,- über den verursachten Schaden. Da aus Sicht der Konsumentin die Schadenkalkulation nicht entsprechend verrechnet wurde bzw. zusätzliche Schäden angeführt wurden, setzte sich die Konsumentin mit dem Unternehmen in Verbindung, jedoch ohne eine zufriedenstelle Antwort zu bekommen. Hilfesuchend wandte sich Frau M. an den Konsumentenschutz Verband Österreich, damit ihr Anliegen veröffentlicht wird.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes und seiner Presseabteilung konnte keine Frau M. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da die Firma Sixt GmbH bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme bezüglich dieser Angelegenheit abgegeben hat.