Parkstrafe in Ungarn
Ende Juli 2016 hat Frau K. das Auto ihrer Tochter ausgeliehen um nach Ungarn zu fahren. Laut Angaben der Konsumentin ist ihr aus Unachtsamkeit eine Überschreitung der Parkzeit auf dem dortigen Parkplatz passiert, weshalb sie eine Parkstrafe in Höhe von € 15,- auf der Windschutzscheibe fand. Als Frau K. wieder zurück nach Wien kam, hat sie per Bareinzahlung eine Auslandsüberweisung auf das Konto der ausstellenden Behörde getätigt. Die Konsumentin teilt weiter mit, dass sie ca. drei Monaten später seitens eines Inkassobüros aus England eine Mahnung per Post bekam. Frau K. setzte sich diesbezüglich mit dem Inkassobüro in Verbindung und sandte ihm per E-Mail ein Foto des Zahlscheins. Nachdem weitere ca. drei Monate vergangen waren, bekam die Konsumentin eine Meldung seitens des Inkassobüros, wobei sie informiert wurde, dass die bereits getätigte Zahlung nicht ausreichend sei und daher nicht anerkannt wurde. Frau K. hat leider den Zahlschein sowie auch das Foto entsorgt, da sie davon ausgegangen ist, dass sich die Sache erledigt hat. Obwohl sie leider nicht mehr über die Kontoinformationen des Unternehmens verfügt, erklärte sich die Konsumentin bereit die normale Strafe erneut zu zahlen, jedoch nicht die, ihrer Meinung nach, überhöhten und ungerechtfertigten Gebühren des Inkassobüros. Hilfesuchend wandte sich Frau K. an den Konsumentenschutz Verband Österreich, damit ihr Anliegen veröffentlicht wird.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes und seiner Presseabteilung konnte keine Frau K.
zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Inkassobüro aus England keine Stellungnahme bezüglich dieser Angelegenheit abgegeben hat.