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Ein schwieriger Autoverkauf

Mitte Februar 2017 hat Herr B. mit der Firma Savaari Taxi & Mietwagen KG einen mündlichen Kaufvertrag über ein Auto der Marke Seat Altea XL abgeschlossen. Laut Angaben des Konsumenten wurde vor Zeugen eine Anzahlung in Höhe von € 200,- geleistet, welche von dem Unternehmen mit einer Unterschrift auch bestätigt wurde. Herr B. teilt weiter mit, dass die Restzahlung in Höhe von € 2.000.- nach ein paar Tagen erfolgen sollte, wobei er aber bei der Abholung feststellte, dass der Verkäufer das Auto bereits an eine andere Person verkauft hatte. Da das Auto, nach Angaben des Konsumenten, in einem mangelhaften Zustand war, beauftragte er sogar einen Spediteur mit der Abholung des Fahrzeuges und kaufte erforderliche Ersatzteile, wobei ihm Kosten in Höhe von € 850,- und € 450,- entstanden seien. Hilfesuchend wandte sich Herr B. an den Konsumentenschutz Verband Österreich, da er sein Anliegen veröffentlicht sehen wollte.


Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn B. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Nach der Kontaktaufnahme mit der Savaari Taxi & Mietwagen KG wurden mehrere Stellungnahmen abgegeben, in denen mitgeteilt wurde, dass das Auto laut Vereinbarung innerhalb von 24 Stunden abgeholt werden musste. Das Unternehmen ist der Meinung, dass der Konsument nachdem ca. vier Tage seit dem Kauf vergangen waren, telefonisch kontaktiert wurde, jedoch nicht erreichbar war. Laut Angaben des Verkäufers wurde die Rückgabe der Anzahlung in Höhe von € 200,- versucht, jedoch lehnte Herr B. dies ab. Der Konsument erklärte sich mit der Antwort der Firma Savaari Taxi & Mietwagen KG nicht einverstanden und meinte, dass diese nicht der Wahrheit entspricht, da eine Vereinbarung betreffend der Abholung des Fahrzeuges nicht getroffen wurde. Laut Angaben von Herr B. wurde er vom Verkäufer einmal telefonisch kontaktiert, wobei ihm, da das Fahrzeug verkauft wurde, ein anderes angeboten wurde. Folglich meinte die Firma Savaari Taxi & Mietwagen KG, dass der Konsument erpresserisch vorgehe und er sich an einen Rechtsanwalt wenden soll. Bis Redaktionsschluss wurde seitens des Unternehmens keine weitere Stellung bezüglich dieser Angelegenheit abgegeben.