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Wurde ein Kaufvertrag geschlossen?

Anfang Januar 2017 hat sich Herr D. bei der Firma Auto Benda GmbH wegen eines Leasingangebotes über deren Bank für ein Auto der Marke Maserati erkundigt. Laut Angaben des Konsumenten wäre der angegebene Kaufpreis des Autos um die € 82.000,-, jedoch war von einem Kauf nie die Rede. Herr D. teilt weiter mit, dass seine Deutschkenntnisse mangelhaft sind und, dass er nur deshalb ein unverbindliches Anbot für die Bank des Unternehmens unterschrieb, da er eine Probefahrt durchführen wollte. Weiters ist der Konsument der Meinung, dass er den Verkäufer vor Zeugen mehrmals fragte, was ihm zur Unterschrift vorgelegt wurde, wobei ihm seitens des Unternehmens mündlich bestätigt wurde, dass das nur unverbindlich sei und, dass das Schreiben für die Bank sei. Folglich bekam Herr D. Mitte Januar 2017 eine Zahlungsaufforderung in Höhe von ca. € 82.000,- seitens der Firma Auto Benda GmbH bezüglich eines angeblich gekauften Maseratis. Der Konsument teilt weiter mit, dass bei Nichtzahlung des o.g Betrages bis Ende Januar 2017 eine Stornogebühr in Höhe von ca. € 16.400,- verrechnet werde. Da sich Herr D. von dem Unternehmen getäuscht fühlte und die Stornogebühren nicht zahlen möchte, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich, damit sein Anliegen veröffentlicht wird.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn D. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Nach der Kontaktaufnahme mit der Firma Auto Benda GmbH wurde eine Stellungnahme abgegeben, in der mitgeteilt wurde, dass der Konsument während der Verkaufshandlungen angegeben hat, dass er eine Anzahlung in Höhe von € 20.000,- leisten und eine monatliche Kreditrate zwischen € 800,- bis € 900,- bezahlen möchte, da er selbst über ein monatliches Einkommen zwischen € 2.500,- bis € 3.000,- netto verfügt und seine Ehefrau über ein monatliches Einkommen von € 1.500,-. Laut Angaben des Verkäufers war das Auto der Marke Maserati mit einem Preis von ca. € 84.000,- inseriert, wobei mit Herrn D. ein Kaufvertrag über einen ausverhandelten Kaufpreis in Höhe von € 82.000,- abgeschlossen. Weiters wird der Konsument seitens des Unternehmens um Bezahlung des Kaufpreises und der Fahrzeugübernahme ersucht. Herr D. zeigte sich mit der Antwort der Firma Auto Benda GmbH nicht einverstanden und meinte, dass ihm nicht ausreicht zur Kenntnis gebracht wurde, dass er einen Kaufvertrag abschließt, sowie dass er sich weiterhin nicht zahlungswillig erklärt. Bis Redaktionsschluss wurde seitens des Unternehmens keine erneute Stellung bezüglich dieser Angelegenheit abgegeben.