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Einer Autoreparatur folgt die nächste?

Herr H. hat das Unternehmen KFZ-Werkstätte Kurt Treblmeier mit diversen Reparaturen seines Autos der Marke Audi (A8) beauftragt. Anfang des Jahres 2015 ist die Kupplung ausgetauscht worden. Daraufhin ist ein Mangel an dem Getriebe aufgetreten. Insgesamt ist das Getriebe vier Mal ausgetauscht worden, jedoch ohne Erfolg. Außerdem hat das Unternehmen eine gebrauchte Ölpumpe eingebaut und als neuwertig verkauft. Für die Reparaturen hat der Konsument ca. € 2.500,- bezahlt. Da das Getriebe weiterhin defekt ist und das Unternehmen nicht auf den Vorschlag des Herrn H. eingegangen ist, der Rückerstattung eines Betrages von ca. € 1.500,- zuzustimmen, wandte er sich damit zum Konsumentenschutz Verband Österreich, um dies zu veröffentlichen. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine, Herrn H. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die KFZ-Werkstätte Kurt Treblmeier hat sich letztendlich gemeldet und berichtet, dass es Herrn H. über den Tausch einer gebrauchten Ölpumpe unterrichtet hat, sowie dass sämtliche Arbeiten vorschriftsgemäß durchgeführt wurden. Laut Werkstatt sei eine ausführliche Probefahrt gemacht worden, wobei Herr H. zufrieden gewesen sei. Daraufhin hat sich Herr H. nicht mehr gemeldet.