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  • Wien, Österreich
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Letztlich doch korrekt gefahren.

Herr H. habe im Sommer 2014 einen Mietwagen der Marke Hyundai IX20 bei "Avis Autovermietung" in Wien gemietet. Dabei sei ihm ein zu hohen Betrag abgebucht worden. Der Konsument sei der Meinung, dass die Forderung für den Mietwagen zu hoch gewesen sei, da bei der Buchung bereits eine Anzahlung als Versicherung bezahlt worden sei. Bei dem Restbetrag handle es sich um Mautgebühren und somit vollkommen berechtigt. Verwundert über die überhöhte Rechnung wandte sich Herr H. an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte über den Kulanzweg eine positive Lösung für den Konsumenten erreicht werden, das Unternehmen habe dem Konsumenten den zu viel bezahlten Betrag zurückerstattet.