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Erfolgreiche Stornierung einer unberechtigten Forderung

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Die Konsumentin retournierte am 19. Juli 2024 die A1-Box persönlich in der Filiale Mariahilfer Straße in Wien und erklärte dabei den Rücktritt bzw. die Kündigung des Vertrages. Trotz der zugesicherten Bearbeitung und einer im Spam-Ordner verbliebenen E-Mail-Bestätigung wurde der Konsumentin in der Folge eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 378,03 Euro für einen Zeitraum zugestellt, in dem sie nachweislich bereits Kundin eines anderen Telekommunikationsanbieters war und keinerlei Leistungen der A1 Telekom Austria AG in Anspruch genommen hatte. Da die Konsumentin nicht bereit war, diesen vom Unternehmen zu unrecht geforderten Betrag zu zahlen, wandte diese sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten der A1 Telekom Austria AG den gesamten Sachverhalt nochmals ausführlich dar. Nach einer entsprechenden Überprüfung des Sachverhalts und der nachdrücklichen Bestreitung der Forderung aufgrund mangelnder Leistungserbringung sowie nicht erfolgter postalischer Benachrichtigungen lenkte das Unternehmen ein. Am 31. Mai 2026 bestätigte die A1 Telekom Austria AG der Konsumentin direkt die vollständige Stornierung des Vertrages sowie die Löschung sämtlicher offener Rechnungen. Die schriftliche Stornierungsbestätigung liegt der Konsumentin per E-Mail vor, womit der Fall erfolgreich und zugunsten der Verbraucherin abgeschlossen werden konnte.