Frau D. bestellte am 14.11. 2025 einen Porzellan-Kaffeefilter bei Kaffeezentrale.at, der am 26.11. 2025 aus Hohenems geliefert wurde, woraufhin am 14.12. 2025 eine Rechnung mit Schweizer Kontoverbindung eintraf. Da mehrere Überweisungsversuche an dieses Konto fehlschlugen, wurde die Ware am 16.12. 2025 an die Absenderadresse in Vorarlberg retourniert, wofür jedoch bisher keine Empfangsbestätigung vorliegt. Trotz der Rücksendung und einer am 02.01. 2026 schließlich erfolgten Zahlung des Rechnungsbetrages in Höhe von 36,40 € an eine später übermittelte österreichische Bankverbindung erhielt die Konsumentin bereits die vierte Mahnung. Da das Unternehmen weder auf schriftliche Kontaktversuche reagiert noch telefonisch erreichbar ist, wandte sich die Konsumentin an den Konsumentenschutz Verband Österreich, um den Fall final zu klären und die Einleitung eines Inkassoverfahrens sowie eine drohende Meldung an die Schufa oder vergleichbare Auskunfteien zu verhindern.
Kurz nachdem der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung den Fall aufgenommen hatten, meldete die Konsumentin, dass das Geld auf Ihrem richtigen Konto eingelangt wäre und ihr Anliegen damit zu Ihrer Zufriedenheit erledigt sei.