Erst im Jänner 2025 ist der Konsumentin aufgefallen, dass die ORF-Beitragsgebühren im Oktober und im Dezember 2023 nicht mehr abgebucht worden waren. Seitens der ORF Beitrags Service GmbH wurde ihr mitgeteilt, dass der Vertrag mit 31. Dezember 2023 gelöscht worden wäre und man jedoch weder den Grund dafür sagen könne noch warum danach noch Lastschrifteinzüge im Februar, April, Juni und August 2024 erfolgt waren. Es wurde ihr mitgeteilt, dass sie ein Guthaben von 137,70 € hätte. Weiters, dass sie einen neuen Vertrag erhalten würde und dann alles wunschgemäß funktionieren würde. Mit 7.2.2025 erhielt die Konsumentin tatsächlich einen neuen Vertrag bzw. eine neue Beitragsnummer. Als sie sich erkundigte, ob das Guthaben umgebucht worden wäre, erhielt sie die Rückmeldung, dass auch dieser Vertrag und die Beitragsnummer wieder gelöscht worden sind. Da es der Konsumentin trotz zahlreicher Versuche nicht gelungen ist, wieder einen aktiven Vertrag mit aktiver Beitragsnummer zu erhalten, auf den das Guthaben umgebucht wird, wandte sich diese an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung setzten sich mit dem Unternehmen mehrfach in Verbindung und legten das Anliegen der Konsumentin dar. Schließlich wurde von der ORF Beitragsservice GmbH die Rückmeldung erstattet , dass zwar die Reaktivierung der ursprünglichen Beitragsnummer nicht möglich wäre, die Konsumentin jedoch eine neue Beitragsnummer erhalten hätte. Da der Fehler auf Seiten der ORF Beitragsservice GmbH entstanden wäre, wäre man auch bereit, auf die Vorschreibungen von Oktober 2024 bis Juni 2025 zu verzichten. Die Konsumentin erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.