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Kündigung eines Dauerliefervertrages

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Der Konsumenten hatte einen Dauerliefervertrag mit dem Unternehmen FLAGA GmbH, einem Flüssiggaslieferanten, abgeschlossen und wollte diesen Vertrag wieder beenden, da er auf eine Wärmepumpe umgestiegen war. Da er die Leistung der FLAGA GmbH nicht mehr benötigte, kündigte er den Vertrag. Es wurden dem Konsumenten seitens des Unternehmens jedoch Kündigungsbedingungen übermittelt, die den Konsumenten unverhältnismäßig und benachteiligend erschienen, weshalb sich dieser an den Konsumentenschutz Verband Österreich wandte, um eine kulanter Vertragsauflösung ohne weitere Kosten zu erwirken, da dem Konsumenten auch eine Nutzung während einer Kündigungsfrist aus technischen Gründen nicht mehr möglich war.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung setzten sich mit dem Unternehmen in Verbindung und legten nochmals dar, dass weitere Gaslieferungen für den Konsumenten aufgrund der technischen Umstellung des Heizsystems nicht mehr genutzt werden könnten. Kurz darauf erhielt der Konsumentenschutz Verband Österreich die Rückmeldung, dass sich das Unternehmen direkt mit dem Konsumenten in Verbindung gesetzt hatte und man durch die Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich eine für beide Seiten annehmbare Lösung erwirken konnte.