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Statt Reparatur Einbehalt des Staubsauger-Roboters

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Herr F. kaufte am 24.11.2020 bei der Cyberport SE einen Roborock S6 MaxV Staubsauger-Roboter um € 499.-. Zusätzlich erstand er für das Gerät eine Garantie verlängerung für 36 Monate. Im Februar 2023 trat dann ein (bei diesem Modell bekannter und leicht behebbarer) Defekt an dem Gerät auf, worauf der Konsument nach Rücksprache bei der Cyberport SE das Gerät in der Originalverpackung inkl. allem Zubehör an die gewünschte Adresse einschickte. Nach mehreren Urgenzen erhielt er am 08.05.2023 einen Kostenvoranschlag von rund € 120,- für den Austausch des Motors/ für die Lasereinheit. Da dem Konsumenten versprochen wurde, dass der Betrag nach Bezahlung wieder rückvergütet werde, stimmte ich der Reparatur zu. Am 12.06.2023 erhielt er das Gerät retour, musste aber feststellen, dass dieses gar nicht repariert wurde. Das Hersteller-Siegel am Gehäuse war unbeschädigt und das Gerät zeigte noch immer dieselbe Fehlermeldung wie im Februar des Jahres. Nach neuerlicher Rücksprache mit der Cyberport SE verpackte er das Gerät wieder wie beim ersten Mal und schickte es noch am selben Tag wieder an die gewünschte Adresse. Da Herr F. sein Gerät trotz mehrmaliger schriftlicher und telefonischer Urgenz einfach nicht (repariert) zurück erhielt und die Cyberport SE auch keine seiner schriftlichen Anfragen beantwortete, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

 

Die ausführliche Schilderung des Sachverhaltes sowie den Lösungsvorschlag des Konsumenten - entweder das Gerät repariert oder den ursprünglichen Kaufpreis zurück zu erhalten - wurden vom Konsumentenschutz Verband Österreich und seiner Presseabteilung der Cyberport SE mit Bitte um Stellungnahme umgehend übermittelt.

Seitens des Unternehmens erfolgte eine äußerst umfangreiche und freundliche Entschuldigung mit dem Hinweis, dass der gegenständliche Sachverhalt „ganz klar den hohen Qualitäts- und Serviceansprüchen des Unternehmens widersprechen würde“. Da das Unternehmen den Kunden betreffend eine Reparatur des Gerätes (die sich auf Grund erheblicher Lieferzeiten von Ersatzteile schwierig gestaltete) nicht länger warten lassen wollte, refundierte sie dem Konsumenten wie gewünscht den ursprünglichen Kaufpreis.