Der Konsument hatte bei der XXXLutz KG eine Küche bestellt. Zusätzlich bestellte er die Montage der Küche, die ursprünglich für den 12.9.2025 fixiert wurde. Durch einen Kommunikationsfehler – der Konsument hatte zwei unterschiedliche Telefonnummern angegeben – konnte der Montagetermin nicht wie angekündigt durchgeführt werden. Trotzdem stellte das Unternehmen dem Konsumenten eine Rechnung in der Höhe von € 250,- in Rechnung. Da der Konsument am nicht durchgeführten Montagetermin keine Schuld traf und er die dafür veranschlagten € 250,- nicht zu bezahlen bereit war, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentendchutz Verband Österreich und seine Presseabteilung setzten sich mit dem Unternehmen in Verbindung und legten die Sichtweise des Konsumenten dar. Kurz darauf Österreich die Rückmeldung seitens des Konsumenten, dass sich der Fall zu seiner Zufriedenheit gelöst und er für den Montagetermin nicht zu bezahlen hätte.