Im Jahr 2024 zog die Konsumentin in eine geförderte Gemeindewohnung. Am Tag der Mietvertragsunterzeichnung wurde ihr eine monatliche Miete in Höhe von rund € 700,- zugesichert. Zwei Wochen nach dem Einzug erhielt sie jedoch ein Schreiben von Wiener Wohnen per Post, in dem ihr mitgeteilt wurde, dass die Förderung abgelaufen sei und sich die Miete nunmehr auf rund 1050,- erhöhen würde. Die Konsumentin führte an, vor bzw. bei Vertragsunterzeichnung nicht darüber informiert worden zu sein, dass die Förderung unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung auslaufen würde. Weiters führte sie an, dass sie den Vertrag unter diesen Umständen niemals unterschrieben hätte. Trotz großer finanzieller Belastung bezahlte sie die erhöhte Miete fast ein Jahr lang weiter. 2025 erhielt sie die Mitteilung, dass die Miete auf € 1.121,- erhöht und ihr zusätzlich eine Nachzahlung von rund € 390,- aufgrund einer Mietanpassung verrechnet würde. Da sich die Konsumentin getäuscht fühlte und die wesentlich erhöhte Miete nicht weiterbezahlen will, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten das Anliegen der Konsumentin sowie ihren Lösungsvorschlag der Stadt Wien - Wiener Wohnen ausführlich dar. Kurz darauf erhielt der Konsumentenschutz Verband Österreich seitens der Konsumentin die erfreuliche Rückmeldung, dass sich ihr Anliegen mit Wiener Wohnen geklärt hat. Es hatte ein persönliches Gespräch stattgefunden, bei dem sie sich für eine für sie akzeptable Variante entscheiden konnte: sie erhielt einen neuen Mietvertrag mit den aktuellen Konditionen (ohne Finanzierungsbeitrag). Weiters wurde ihr zugesichert, dass der ursprünglich geleistete Finanzierungsbeitrag innerhalb von zwei Wochen auf ihr Konto rücküberwiesen wird.