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Nicht nachvollziehbare Endabrechnung für Gas

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Die Konsumentin, die gemeinsam mit ihrem 14-jährigen Sohn in einer 60 m² großen Wohnung lebt, erhielt für das Jahr 2024 eine ungewöhnlich hohe Gasabrechnung. Seit 2018 hatte sie bei der jährlichen Gasabrechnung regelmäßig Guthaben zurückerstattet erhalten. Im Jahr 2024 wurde jedoch eine wesentlich höhere monatliche Vorschreibung von 236,- € festgelegt, und trotz dieser hohen Akontozahlungen wies die Endabrechnung eine offene Forderung aus. Da die Konsumentin die Höhe der Abrechnung nicht nachvollziehen konnte, wandte sie sich an den Konsumentenschutzverband Österreich mit der Bitte um Überprüfung.

Der Konsumentenschutzverband sowie dessen Presseabteilung nahmen mehrfach Kontakt mit dem Energieunternehmen auf um das Anliegen der Konsumentin abzuklären. Das Unternehmen teilte mit, dass der ursprüngliche Zählerstand zunächst geschätzt worden sei und sich der endgültige Zahlungsbetrag erst aus der Endabrechnung ergeben habe. Außerdem würden die Abrechnungen ausschließlich auf Basis der vom Netzbetreiber übermittelten Zählerstände erstellt. Die erhöhte Rechnung sei im Wesentlichen auf gestiegene Energiepreise zurückzuführen und korrekt. Die Konsumentin musste sich letztlich mit dieser Auskunft zufriedengeben.