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Probleme durch die Umstellung des Abrechnungssystems der ista Österreich GmbH

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Frau F. zog im April 2022 in eine neue Wohnung. Seitens des Vermieters wurde ihr versichert, dass dieser alles für die Ummeldung betreffend Energieversorgung in die Wege leiten würde. Schlussendlich stellte sich aber heraus, dass bei der Ummeldung etwas schiefgelaufen war: Die Konsumentin  erhielt eine neuen Vorschreibung des Energielieferanten und hätte nun monatlich 114,43€ für ihre 1-Zimmerwohnung zu zahlen. Im März 2022 wurde ihr der Vertrag zugeschickt und auch ein Schreiben bezüglich eines zunächst  nicht näher definierten Saldorückstandes. Schließlich erhielt die Konsumentin auch noch eine Zahlungsaufforderung für den nicht nachvollziehbaren Saldorückstand von rund € 1.600,- Die Konsumentin führte weiter an, dass sie auch  keine Abrechnung bzw. Auflistung der Energiekosten vom Jahr 2022 erhalten hätte. Da die Konsumentin vergeblich versucht hatte, bei der ista Österreich GmbH ihr Anliegen betreffend Abrechnung und Saldorückstand abzuklären, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich legte der ista Österreich GmbH nochmals ausführlich dar, dass die Konsumentin Aufklärung und Überprüfung betreffend Saldorückstand und  Abrechnung/neue Vorschreibung wünsche. Erst nach zahlreichen Urgenzen seitens des Konsumentenschutz Verbandes Österreich konnte das Anliegen der Konsumentin geklärt werden, dies auch in Hinblick darauf, dass es aufgrund einer Umstellung des Abrechnungssystems bei der ista Österreich GmbH in der betreffenden Abrechnungsperiode bei ein  einzelnen Anlagen wie der hier gegenständlichen zu einer verspäteten Abrechnungslegung gekommen war.