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Verzögerte Rückerstattung von Bankgebühren

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Das Anliegen des Konsumenten basiert auf einem Schreiben der Santander Consumer Bank GmbH vom 2. Jänner 2026, in dem die Bank dem Konsumenten infolge einer von der Arbeiterkammer (AK) gewonnenen Gerichtsentscheidung eine Rückerstattung in Höhe von 140,50 Euro zusicherte. In diesem Schreiben kündigte die Bank an, den Betrag zuzüglich angefallener Zinsen innerhalb von 14 Tagen ab Briefdatum auf die vom Konsumenten bekannte Bankverbindung zu überweisen, da das ursprüngliche Konto bereits geschlossen war. Trotz dieser expliziten Zusage erfolgte die Überweisung über einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen nicht, obwohl der Konsument die Bank mehrfach und nachweislich über seine korrekten aktuellen Bankdaten in Kenntnis gesetzt hatte. Der Konsument bemängelte hierbei insbesondere, dass die Bank beharrlich auf veraltete Bankdaten verwies, die bereits mindestens fünf Jahre alt waren und keinem existierenden Konto mehr entsprachen, was er als mangelnde Sorgfalt wertete. Da über 15 telefonische Kontaktversuche und mehr als 20 schriftlichen Anfragen per E-Mail zu keinerlei Rückmeldung des Unternehmens führten, wandte sich der Konsument an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung setzten sich unverzüglich mit dem Unternehmen in Verbindung und forderten neben der umgehenden Auszahlung des zugesagten Betrags auch eine angemessene Aufwandsentschädigung inklusive Verzugszinsen für den entstandenen zeitlichen und organisatorischen Aufwand. Kurz darauf teilte der Konsument  mit, dass der ausstehende Betrag nach der langen Verzögerung nach Einschreiten des Konsumentenschutz Verbandes schließlich doch noch auf seinem Konto eingegangen sei.