Am 21. April 2025 mietete die Konsumentin vom Unternehmen sharetoo Carsharing (operated by ARAC GmbH) lediglich um nach Esslingen zu fahren. Die Konsumentin gab an, dass sie beim Parken in der Marburg-Gasse 7 mit dem Auto leicht an einen lackierten Zaun gestreift war, so dass das Auto etwas Farbe möglicherweise aber nur etwas von den Blättern abbekommen hatte. Die Konsumentin meldete diesen Schaden der App mit Fotografie und Film der sharetoo Carsharing (operated by ARAC GmbH).
Am 29.4.2025 wollte die Konsumenten dasselbe Auto erneut mieten, um es zu putzen, eine weitere Anmietung wurde ihr jedoch nicht gestattet - sie wurde vom Unternehmen blockiert. Aus diesem Grund – so die Konsumentin – konnte sie das Auto auch nicht entsprechend reinigen. Schließlich bekam die Konsumentin eine horrende Rechnung im Ausmaß von gesamtrund € 1050,- für einen angeblich von ihr verursachten Schaden. Die Konsumentin führte an, dass sie keinen Schaden verursacht hatte und dass keinerlei Reparaturen notwendig gewesen wären, vor allem nicht im Ausmaß der hier gestellten Rechnung. Da die Konsumentin nicht bereit war, die Rechnung für einen nicht verursachten Schaden zu bezahlen, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung schilderten der sharetoo Carsharing | operated by ARAC GmbH das Anliegen sowie den Stornierungswunsch der Konsumentin. Kurz darauf erhielt der Konsumentenschutz Verband Österreich die Rückmeldung von der Konsumentin, dass sie die Zusage seitens des Unternehmens erhalten hatte, dass ihr der gesamte Betrag zurück bezahlt würde. Die Konsumentin bedankte sich für die Unterstützung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich.