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Wer ist im Recht?

Eine Schulfreundin des Herrn R. habe sich während eines Schulausflugs verletzt sodass der Einsatz eines Notarzthubschraubers notwendig gewesen sei. Herr R. persönlich habe jedoch diesen Einsatz weder benötigt, noch gerufen. Da der Konsument nun seitens "Österreichischer Bergrettungsdienst - Bundesverband" eine Forderung in Höhe von beinahe € 1.000,- erhalten habe, wandte er sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung erreicht werden. Das Unternehmen meinte, dass eine Rechnung jeder der vier Personen die mit dem Hubschrauber geflogen sind, ausgestellt wurde, da alle unterkühlt waren und diesen auch benötigt haben. Die Frage stellt sich nun, warum ist der Konsument mit dem Hubschrauber geflogen wenn er keine Verletzung hatte oder dergleichen?