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Überhöhte Vorschreibung aufgrund von Verbrauchsschätzung

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Herr A. führte an, dass dessen Großeltern seitens der Wiener Netze GmbH bzw. der Wiener Netze GmbH eine absurde hohe Jahresabrechnung mit selbst geschätzten Zählerständen geschickt worden wäre. Eine konkrete Ablesung, die auf den zukünftigen Verbrauch schließen könnte, hätte nicht stattgefunden. Weiters führte der Konsument an, dass dessen Großeltern über 70 Jahre alt wären und auf einer Wohnfläche von nicht einmal 50m² leben würden. Es wäre deshalb für ihn überhaupt nicht nachvollziehbar,  dass ein älteres Paar, das sogar 3-4 Monate im Ausland verbringt, so viel Strom verbrauchen kann. Der Fehler wäre durch eine verfehlt hohe Schätzung ohne konkrete Ablesung entstanden:  bis zum 27.03.2023  wurde nämlich nur noch geschätzt. Laut der Abrechnung wären innerhalb von 6 Monaten (18.06.2022 – 31.12.2022) nur 350 kWh verbraucht. Vom 01.01.2023 – 27.03.2023 also innerhalb 3 Monaten aber plötzlich 3.164 kWh.  Da Herr A. nach etlichen Telefonaten  und Mails bei beiden Unternehmen keine zufriedenstellende Lösung erwirken konnte, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband und seine Presseabteilung setzten sich mehrfach sowohl mit der Wien Energie GmbH & CoKG als auch der Wiener Netze GmbH in Verbindung, um das Anliegen des Konsumenten zu lösen. Letztlich gelang es zur Zufriedenheit des Konsumenten, die kommenden Energiekosten-Vorschreibungen auf ein vernünftiges Maß zu reduzieren.