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Zu hohe Forderung für Energie - Recht auf Grundversorgung

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Die Konsumentin erhielt ein Teilzahlungsvorschreibung von der Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG über 508,-€. Von Beginn an bestritt die Konsumentin die Höhe der Forderung, da ihrer Meinung nach der Betrag viel zu hoch angesetzt wurde, insbesondere deshalb, weil kein aktueller Verbrauch ermittelt wurde. Die Konsumentin wandte sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich, weil sie von ihrem Recht auf Grundversorgung gemäß § 77 des Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetzes 2010 Gebrauch machen wollte und einen Minimumbetrag bis zur Feststellung der effektiven Kosten forderte. 

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung versuchten mehrfach, mit der Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG in Kontakt zu treten, um das Anliegen der Konsumtentin, insbesondere das Recht auf Grundversorgung gemäß § 77 des Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetzes 2010  abzuklären. Bis Redaktionsschluss erfolgte keine Stellungnahme seitens des Unternehmens.